Warnplaketten PARKKRALLE, Neon
SK-Haftpapier, Neongelb, Einzelblatt mit 4 Plaketten
99251518
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Formularpreise Blanko | ||
Menge | per Stück | Gesamt |
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2,32 € | 11,60 € |
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Menge | per Stück | Gesamt |
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5,82 € | 29,10 € |
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Artikel-Varianten
Selbstklebende Warnplaketten mit Warnhinweis auf Blockierung mit Parkkralle, auf Neon-Hochleistungsfolie oder -Haftpapier. Für den Außeneinsatz, der eine besondere Aufmerksamkeit erregen soll, bestens geeignet. Mit hohem Auffälligkeitsgrad durch intensive Leuchtwirkung bei allen Tageslichtbedingungen. Besonders wirksam bei Dämmerung und sonstigen schlechten Sichtverhältnissen.
- Variante: Neon-Folie
- ORACAL 6510
Hochleistungsfolie für den Outdoor-Bereich - Format: 210 x 148,5 mm (DIN A5)
- je Blatt 4 Warnplaketten (a 95 x 64 mm)
- Variante: Neon-Haftpapier
- Format: 162 x 235 mm (DIN C5+)
- je Blatt 4 Warnplaketten (a 75 x 105 mm)
- in 2 leuchtenden NEON-Farbvarianten
- stark haftend (Permanent-Kleber)
- Behördeneindruck möglich
Artikel-Varianten (Auswahl rechts möglich)
Material:
- Neon-Folie
- Neon-Haftpapier
Farbe:
- Neongelb
- Neonorange
Für die eigene Beschriftung wird ein Folienstift benötigt, daher empfehlen wir den Artikel gleich mit Behördeneindruck (Absender-/Kontaktdaten) zu bestellen!
Einen geeigneten Folienstift finden Sie hier: Universalstift Staedtler Permanent Lumocolor.
*)1 Achtung, stark haftender Permanentkleber
Vorsicht bei der Anwendung auf lackierten Flächen, da der Kleber mit zunehmender Klebedauer fest anzieht. Beim Lösen den Aufkleber nicht vertikal (direkt nach oben) abziehen sondern seitlich in Aufkleberrichtung abziehen/abrollen. Das verteilt die Abzugskräfte besser auf die Fläche. Der zu beklebende Untergrund muss frei von Staub, Fett oder anderen Verunreinigungen sein, die die Klebekraft des Materials beeinträchtigen können. Neulackierungen müssen mind. drei Wochen getrocknet bzw. völlig ausgehärtet sein. Vor der ersten Anwendung im Außendienst bitte mit den Materialeigenschaften und mit den Klebe- und Lösetechniken vertraut machen!
Hinweis zur Farbdarstellung am Monitor
NEON-Farben lassen sich weder am Monitor noch mit gedruckten Farben (Laser, Tinte) farbecht darstellen. Wir setzen nur echte Neonmaterialien für unsere Formulare ein, also in Original-Leuchtfarbe durchwirkte Briefhüllen, Papiere und Folien. Das garantiert höchste Leuchtkraft und Haltbarkeit.
Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB steht dem Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB i.V.m. § 356a BGB) kein Widerrufsrecht für individuell angefertigte bzw. individuell bedruckter Artikel zu. Siehe hierzu: Widerrufsrecht
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